AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
4-elements gastroconcept Hamburg GmbH & Co. KG

und der
4-elements gastroconcept Kiel GmbH & Co. KG
und der
4-elements gastroconcept R&L GmbH & Co. KG.

und der
KTL gastroconcept GmbH & Co. KG
(Stand: 21.06.2012)

Sehr geehrter Kunde,
wir bedanken uns für Ihr Interesse an den Angeboten der 4-elements gastroconcept Hamburg GmbH & Co. KG, der 4-elements gastroconcept Kiel GmbH & Co. KG, der 4-elements gastroconcept R&L GmbH & Co. KG und der KTL gastroconcept GmbH & Co. KG. Wir freuen uns, dass Sie sich für eines unserer Angebote entschieden haben. Zum Schutze Ihrer Interessen als Kunden und unserer Interessen als Dienstleister gibt es die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte lesen Sie sich diese vor der Auftragsvergabe genau durch. Falls Sie Fragen haben oder Unklarheiten bestehen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Dienstleistungen der 4-elements gastroconcept Hamburg GmbH & Co. KG, der 4-elements gastroconcept Kiel GmbH & Co. KG, der 4-elements gastroconcept R&L GmbH & Co. KG als auch der KTL gastroconcept GmbH & Co. KG. Da unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund der vielen unterschiedlichen Verträge, die unsere Kunden mit uns schließen können, sehr umfangreich sind, haben wir für Sie ein Inhaltsverzeichnis voran gestellt:


Inhaltsverzeichnis

I. ALLGEMEINER TEIL
   § 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
II. ERBRINGUNG VON CATERINGS (WERKVERTRAG)
   § 2 Angebot und Vertragsschluss (und Angebotsunterlagen)
   § 3 Preise und Zahlungsverpflichtungen
   § 4 Leistungszeit
   § 5 Rücktritt
   § 6 Haftung für Mängel
   § 7 Haftung für Schaden
   § 8 Verjährung eigener Ansprüche
III. VERKAUF VON SACHEN (KAUFVERTRAG)
   § 9 Angebot, Vertragsschluss, Angebotsunterlagen
   § 10 Preise und Zahlungsbedingungen
   § 11 Leistungszeit, Gefahrübergang
   § 12 Haftung für Mängel
   § 13 Haftung fü Schaden
   § 14 Eigentumsvorbehalt
   § 15 Verjährung eigener Ansprüche
IV. VERMIETUNG VON SACHEN (MIETVERTRAG)
   § 16 Mietgegenstand
   § 17 Mietpreis
   § 18 Vertragsdauer, Rücktritt
   § 19 Haftung für Mängel, Schadensersatz
   § 20 Pflichten des Mieters
   § 21 Haftung des Mieters
   § 22 Rückgabe der Mietsache
V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
   § 23 Widerrufsbelehrung
   § 24 Form von Erklärungen
   § 25 Datenschutz
   § 26 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

AGB

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  • AGB.pdfAllgemeine Geschäftsbedingungen303 K

I. ALLGEMEINER TEIL

§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Caterings nach Maßgabe des zwischen uns und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages (II), für den Verkauf beweglicher Sachen (III) und für die Vermietung beweglicher Sachen (IV).Sollte der Kunde Konstellationen wünschen, in denen es zur Vermischung obengenannter Bereiche kommt, so gelten die Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das jeweils gegenständlich betroffene Vertragsverhältnis entsprechend. Sollte nicht eindeutig klar sein, welcher Vertragsbestandteil betroffen ist (beispielsweise Mietvertrag oder Werkvertrag), so gelten im Zweifelsfall die für uns günstigeren Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers/Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen der Auftraggebers/Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführen.

(3) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

II. ERBRINGUNG VON CATERINGS (WERKVERTRAG)

§ 2 Angebot und Vertragsschluss (und Angebotsunterlagen)

(1) Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung beziehungsweise Erstellung des Caterings annehmen können. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch uns sind freibleibend.

(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 3 Preise und Zahlungsverpflichtungen

(1) Maßgeblich ist der vereinbarte Preis. Verbindliche Preisangaben erfolgen in der Regel aufgrund eines schriftlichen Kostenvoranschlages, in dem sämtliche Angaben im Einzelnen unter Angabe des Preises aufzuführen sind. Wir sind an die im Kostenvoranschlag genannten Preise gebunden, wenn uns der Auftrag innerhalb des konkreten, im Kostenvoranschlag genannten Bindungszeitraums in Textform erteilt wird.

(2) Die Vergütung ist nach Beendigung aller Leistungen und nach Rechnungserteilung ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Soweit der Besteller Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 4 Leistungszeit

Sind von uns Ausführungs- beziehungsweise Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung.

§ 5 Rücktritt

(1) Ein Rücktritt durch den Auftraggeber ist jederzeit möglich. Dies gilt auch für einen Teilrücktritt (Verringerung des Leistungsumfangs).

(2) Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die Rücktrittsentschädigung beträgt pauschal

    a.   bis zum fünften Tag vor dem Leistungsdatum 0%
    b.   bis zum dritten Tag vor dem Leistungsdatum 50%
    c.   bis zum ersten Tag vor dem Leistungsdatum 75%
    d.   bei Anzeige am Leistungsdatum 100%

der Nettoauftragssumme.

(3) Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Haftung für Mängel

(1) Für etwaige Mängel leisten wir Gewähr durch Nachbesserung. Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, wenn wir die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigern.

(2) Das Recht auf Rücktritt steht dem Auftraggeber nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

(3) Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt 6.

(4) Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch uns nicht.

§ 7 Haftung für Schaden

(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches beziehungsweise bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Abnahme des Werkes.

(4) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Verjährung eigener Ansprüche

Unsere Ansprüche auf Zahlung des Werklohns verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

III. VERKAUF VON SACHEN (KAUFVERTRAG)

§ 9 Angebot, Vertragsschluss, Angebotsunterlagen

(1) Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend.

(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 10 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Der angebotene Kaufpreis ist bindend.

(2) Ist der Kunde Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

(3) Ist der Kunde Unternehmer gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritte verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.

(4) Die Gesamtvergütung ist nach Erhalt der Ware und nach Rechnungserteilung ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.

(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrecht nur befugt, wenn seine Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 11 Leistungszeit, Gefahrübergang

(1) Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, ist –sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt- die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

§ 12 Haftung für Mängel

(1) Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.

(3) Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei der Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt 5.

(4) Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt 5.

(5) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

§ 13 Haftung für Schaden

(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von solchen Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie bei dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches beziehungsweise bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

(4) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 14 Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.

(3) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.

(4) Ist der Kunde Unternehmer, tritt er uns für den Fall der Weiterveräußerung/Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.

(5) Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20%, so haben wir auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

§ 15 Verjährung eigener Ansprüche

Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahre. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

IV. VERMIETUNG VON SACHEN (MIETVERTRAG)

§ 16 Mietgegenstand

Die Bezeichnung des Mietgegenstandes findet sich im Mietvertrag.

§ 17 Mietpreis

(1) Der Mietpreis richtet sich nach den Vereinbarungen im Mietvertrag beziehungsweise der dem Mietvertrag beigefügten Preisliste in der zum Zeitpunkt des Vertrags gültigen Fassung.

(2) Soweit im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist der Mietpreis vor Übergabe der Mietsache an uns zu entrichten.

(3) Der Mieter hat, soweit nichts anderes vereinbart ist, vor Übergabe der Mietsache an uns eine Kaution in Höhe von 70% des Anschaffungspreises des vermieteten Gegenstandes zu zahlen.

§ 18 Vertragsdauer, Rücktritt

(1) Das Mietverhältnis beginnt und endet zu den im Mietvertrag genannten Zeitpunkten.

(2) Ein Rücktritt durch den Mieter ist jederzeit möglich. Dies gilt auch für einen Teilrücktritt (Verringerung des Leistungsumfangs).

(3) Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die Rücktrittsentschädigung beträgt pauschal

    a.   bis zum fünften Tag vor dem Leistungsdatum 0%
    b.   bis zum dritten Tag vor dem Leistungsdatum 50%
    c.   bis zum ersten Tag vor dem Leistungsdatum 75%
    d.   bei Anzeige am Leistungsdatum 100%

der Nettoauftragssumme.

(4) Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 19 Haftung für Mängel, Schadensersatz

(1) Bei Vorliegen eines Mangels an der Mietsache haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht im Folgenden etwas anderes bestimmt ist.

(2) Wir haften für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Personenschäden sowie Verletzung wesentlicher Vertragspflichten voll; im Übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht Deckung im Rahmen einer für die Mietsache abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht.

§ 20 Pflichten des Mieters

(1) Die Mietsache darf nur vom Mieter, dessen Angestellten und den gegebenenfalls im Mietvertrag angegebenen Personen genutzt werden.

(2) Der Mieter hat die Mietsache sorgsam zu behandeln und alle für die Nutzung maßgeblichen Vorschriften, insbesondere technische Regeln, zu beachten.

(3) Dem Mieter ist es untersagt, die Mietsache zu anderen nicht dem Zweck entsprechenden Betätigungen zu benutzen.

(4) Schäden an der Mietsache sind uns unverzüglich anzuzeigen.

(5) Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch uns erfolgt, hat der Mieter uns zuvor auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. Wir haften nicht für die Genehmigungsfähigkeit des vom Mieter vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände.

§ 21 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Schäden an der gemieteten Sache, soweit diese nicht auf einem von uns zu vertretenden Mangel beruhen.

§ 22 Rückgabe der Mietsache

(1) Der Mieter ist verpflichtet, uns die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Ort in demselben Zustand, wie er diese übernommen hat, mit Ausnahme der normalen Abnutzung der Mietsache durch den Gebrauch zu übergeben.

(2) Die Rückgabe hat während unserer Geschäftszeiten zu erfolgen, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

(3) Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als eine Stunde überschritten, ist der Mieter verpflichtet, für den über die Vermietungsdauer hinausgehenden Zeitraum eine Entschädigung in Höhe von einer Tagesmiete pro Tag zu zahlen. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 23 Widerrufsbelehrung

Verbraucher haben folgendes Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

4-elements gastroconcept Hamburg GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Frank Stebisch, Leonard Stebisch
Christoph-Probst-Weg 3-4
20251 Hamburg
Deutschland

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (zum Beispiel Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (zum Beispiel Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Nichtpaketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

Ausschluss des Widerrufs
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen,

  • zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
  • zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder
  • zur Lieferungen von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten.

§ 24 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Vertragspartner gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Textform.

§ 25 Datenschutz

Wir verpflichten uns, die bei der Nutzung von Dienstleistungen durch den jeweiligen Kunden erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten lediglich zu eigenen Zwecken und zu Zwecken der Abwicklung von unter unserer Mitwirkung zustande gekommenen Verträgen zu nutzen und nicht an außen stehende Dritte weiterzugeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. Soweit dies zur Abwicklung von geschlossenen Verträgen erforderlich ist, dürfen die erhobenen Kundendaten an die jeweiligen Leistungsträger und Dritte weitergeleitet werden.

§ 26 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Soweit sich aus dem jeweiligen Vertrag oder vorstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des 4 4 etwas anderes ergibt.

(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften im Heimatland des Kunden günstiger sind (Art. 6 VO (EG) 593/2008).

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Bei Verträgen mit Verbrauchern ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz, wenn der Verbraucher keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat.

4-elements gastroconcept Hamburg GmbH & Co. KG
Geschäftsfürer: Frank Stebisch, Leonard Stebisch
Handelsregister: HRA 104718, Amtsgericht Hamburg
USt-IdNr: DE 251201333
Christoph-Probst-Weg 3-4, 20251 Hamburg
und
4-elements gastroconcept Kiel GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Frank Stebisch, Leonard Stebisch
Handelsregister: HRA 5415 KI, Amtsgericht Kiel
USt-IdNr: DE 251201333
und
4-elements gastroconcept R&L GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Frank Stebisch, Leonard Stebisch
Handelsregister: HRA 4872 HLI, Amtsgericht Ratzeburg
USt-IdNr: DE 814837397

Telefon: 040 / 238 583 80
Telefax: 040 / 238 583 829

E-Mail: info@campussuite.de
Web: www.campussuite.de
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